Allgemeine Wettkampfbedingungen
erstellt in Kooperation mit der aktivKANZLEI
§ 1 Allgemeines
1. Der „Einstein Triathlon“ (Veranstaltung) ist eine Veranstaltungsmarke der
SUN Sportmanagement GmbH (Veranstalter),
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Ebner,
Messerschmittstraße 5,
D-89231 Neu-Ulm
Mail: info(at)einstein-marathon.de
Tel.: 0731-88015030
Fax: 0731-88015033
Bei der Veranstaltung handelt es sich um Ausdauerwettbewerbe, über mehrere Stunden und verschiedene Distanzen, bestehend aus je einer Freiwasserschwimm-, Rad-, und Lauf-Etappe.
2. Die vorliegenden Bedingungen sowie die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (z.B. Sportordnung, Veranstaltungsordnung, Antidopingordnung, Kampfrichterordnung, Rechts- u. Verfahrensordnung etc.) regeln für jeden Teilnehmer/ jede Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) verbindlich die Bedingungen seiner/ ihrer Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung der vorliegenden Bedingungen sowie der Wettkampfordnungen der DTU (abrufbar unter: http://www.dtu-info.de/home/news/regelwerk/-ordnungen.html).
Der Veranstalter stellt eine Zusammenfassung der grundlegenden Regelungen der Wettkampfordnungen der DTU online zur Verfügung (abrufbar unter: http://ulmer-triathlon.de/ausschreibung/letzte-infos-vor-dem-start-einzel/).
3. Die Rennleitung wird vertreten durch zwei Vertreter des Veranstalters und einem Kampfrichter.
4. Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt zusammen mit der Rennleitung per Mehrheitsentscheid, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) – auch noch zeitlich kurz vor dem Start – die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen sowie eine Neoprenpflicht bzw. ein Neoprenverbot anzuordnen.
Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite www.triathlon-in-ulm.de regelmäßig bekannt gegeben. Unterstützend wird ein Abonnement des Newsletters empfohlen.
5. Der Veranstalter ist zusammen mit der Rennleitung berechtigt per Mehrheitsentscheid bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen Teilnehmer und Staffeln zu disqualifizieren.
6. Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter zusammen mit der Rennleitung berechtigt per Mehrheitsentscheid den Teilnehmer bzw. die Staffel zu disqualifizieren. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten).
§ 2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit
1. Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler.
2. Das Mindestalter der Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn ist nach Distanz gestaffelt.
Für den Einzelstart gilt:
Mitteldistanz: ab Jahrgang 1999
Olympisch: ab Jahrgang 1999
Fun-Triathlon: ab Jahrgang 2001
Für den Staffelstart gilt:
Distanz Schwimmen Radfahren Laufen
Sprint 14 Jahre 14 Jahre 14 Jahre
Olympisch 14 Jahre 15 Jahre 14 Jahre
Mittel 14 Jahre 17 Jahre 16 Jahre
3. Für Sportler, gleich welcher Sportart, die wegen Verstoßes gegen die Antidopingbestimmungen gesperrt wurden, gilt ein Teilnahmeverbot.
4. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Wettbewerb handelt, dessen Dauer je nach Distanz zwischen einer und sechs Stunden liegt, und daher einer intensiven physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Ausreichend Erfahrung im Freiwasserschwimmen wird dringend angeraten.
Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen.
5. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen.
§ 3 Strecke
1. Die einzelnen Strecken werden bei der Wettkampfbesprechung ausführlich vorgestellt. Eine Teilnahme ist Pflicht. Informationsmängel wegen Nichtteilnahme hat der Teilnehmer selbst zu verantworten.
2. Die Rad- und Laufstrecke ist markiert und in regelmäßigen Abständen ausgeschildert. Beim Schwimmen ist der Ein- und Ausstieg markiert. Die Teilnehmer haben der Markierung zu folgen und dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
3. Es gibt mehrere Checkpoints in Form von Zeitmatten. Alle Teilnehmer müssen diese Punkte ansteuern und alle vorgesehenen Matten überqueren.
4. Jeder Teilnehmer muss für sich aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Eine Unterstützung von außen führt zur Disqualifikation.
5. Sollte die Donau aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht für Schwimmer freigegeben sein (zu niedrige Wassertemperatur, Unwetter, zu hohe Strömungsgeschwindigkeit, Hochwasser, gesundheitsgefährdende Wasserqualität etc.), wird die Veranstaltung ersatzweise als Duathlon (Laufen-Radfahren-Laufen) oder Bike & Run durchgeführt. Die geänderten Strecken werden bei eventuellem Bedarf bei der Wettkampfbesprechung und sodann im Internet bekannt gegeben. Der Veranstalter behält sich vor, die endgültige Entscheidung bis 3 Stunden vor dem Start bekanntzugeben.
§ 4 Zeitnahme & Sanktionen
1. Die Zeitnahme erfolgt elektronisch mittels Chip durch einen externen Anbieter. Jeder Einzelstarter/ jede Einzelstarterin und jede Staffel erhält einen Chip.
2. Jeder Teilnehmer und jede Staffel ist verpflichtet, den Chip während des Rennens bei sich zu tragen und nach dem Rennen zu retournieren. Für einen nicht abgegebenen Chip berechnet der Veranstalter 30,00€, die vom angegebenen Konto eingezogen werden.
3. Die Zeitnahme beginnt mit dem Startschuss. Der Start erfolgt in mehreren Wellen. Die Welleneinteilung erfolgt nach Angabe der Bestzeit und / oder nach Altersklassen.
4. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die angegebenen Checkpoints zu durchlaufen. Maßgeblich für die Beurteilung der Rennzeit ist die Zeitnahme der Rennleitung.
5. Ende des Rennens:
a. wenn der letzte Teilnehmer die Ziellinie überquert hat endet die Veranstaltung,
b. wenn ein Teilnehmer oder ein Staffelmitglied von der Rennleitung disqualifiziert wird oder ausscheidet, endet das Rennen für den Teilnehmer bzw. die komplette Staffel sofort und unverzüglich.
1. Beendet ein Teilnehmer oder ein Staffelmitglied das Rennen aus eigener Entscheidung, besteht die Verpflichtung, dies dem nächsten Offiziellen oder der Rennleitung unverzüglich mitzuteilen. Kosten einer Suchaktion gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers bzw. Staffel.
2. Die Sanktionen (Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation, sofortiger Ausschluss, Sperre) bei Regelverstößen richten sich nach den Vorgaben und dem Maßnahmenkatalog in der Sportordnung der DTU (abrufbar unter: http://ulmer-triathlon.de/ausschreibung/letzte-infos-vor-dem-start-einzel/).
§ 5 Ausrüstung
1. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Ordnungen der DTU entspricht.
2. Die Beschaffenheitsvoraussetzungen und die Benutzungserlaubnis von Neoprenanzügen richtet sich nach den Vorgaben der Sportordnung der DTU (abrufbar unter: http://www.dtu-info.de/home/news/regelwerk/-ordnungen.html).
3. Der Veranstalter stellt Schwimmkappen und Startnummern. Die Schwimmkappe muss über die gesamte Schwimmdistanz getragen werden. Die Startnummer ist beim Radfahren auf der Körperückseite und beim Laufen auf der Körpervorderseite zu tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt oder sonst unkenntlich gemacht werden.
4. Hilfsmittel jeder Art (Schnorchel, Flossen, Paddles, Pull Bouy etc.) sowie Bekleidungsstücke die die Hände und/ oder Füße bedecken sind beim Schwimmen nicht erlaubt.
5. Jedwede motorische Unterstützung ist verboten.
6. Beim Radfahren als auch beim Laufen ist das Tragen von Oberkörperbekleidung verpflichtend.
7. Jeder Teilnehmer ist während der Etappen für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungszonen für angemessen ausreichende Verpflegung sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht. Persönliche Verpflegung darf ausschließlich an den offiziellen Verpflegungsstellen und bis zu 50 Meter vor und nach den Verpflegungsstellen von eigenen Betreuern gereicht werden.
8. Müllentsorgung (z.B. Flaschen, Verpflegungsverpackungen etc.) ist nur an den gekennzeichneten Stellen (z.B. orangene Mülleimer des Veranstalters) einzuwerfen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.
9. Die Radausgabe erfolgt nur an Teilnehmer mit Zeitmess-Chip sowie übereinstimmender Startnummer und dem dazugehörigen Aufkleber am Rad.
§ 6 Sicherheit & Haftung
1. Auf der gesamten Radstrecke besteht für alle Teilnehmer Helmpflicht. Eine Zuwiderhandlung führt zur Disqualifikation. Der Helmriemen ist vor dem Aufsteigen auf das Rad zu schließen. Der Helmriemen darf erst nach Abstellen des Rades geöffnet und der Helm abgesetzt werden.
2. Windschattenfahren ist bei allen Wettkämpfen verboten.
3. Die Benutzung von elektronischen Geräten (z.B. Radio, MP3-Player, Mobilfunkgeräten etc.) ist auf allen drei Etappen verboten.
4. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
a. Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.
b. Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
c. Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
1. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
§ 7 Anmeldung, Registrierung und Zahlung
1. Die Anmeldung, Registrierung und Zahlung erfolgt über das Portal der Firma Abavent.
2. Die Anmeldung ist verbindlich.
3. Für die Registrierung ist rechtzeitiges, persönliches Erscheinen, die Vorlage des Startpasses (ansonsten Tageslizenzgebühr von € 20,- bzw. 25,-) sowie des Personalausweises erforderlich.
4. Sollte das Rennen aus einem Grund abgesagt oder abgebrochen werden müssen, den der Veranstalter zu vertreten hat (Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit), wird die Teilnahmegebühr, abzüglich der bereits angefallenen Kosten, erstattet.
5. Grundsätzlich ist es möglich bis zum Tag vor der Veranstaltung den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen.
Als zusätzliche Möglichkeit bietet der Veranstalter eine Startgeld-Versicherung an, welche bei der Anmeldung gegen 10 Euro Gebühr (Einzel und Staffel) abgeschlossen werden kann. Mit dieser können Sie den Startplatz inklusive aller Zusatzleistungen bis zum Anmeldeschluss stornieren und erhalten den dafür bezahlten Betrag zurück. Nach dem Anmeldeschluss ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
6. Der Tausch eines Staffelmitglieds ist bis zum Renntag möglich.
§ 8 Medienrechte
1. Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese – vorbehaltlich Absatz (2) – ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst insbesondere das Recht, Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen.
2. Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe) in einer Art und Weise, die die betreffenden Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellt, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe der betroffenen Teilnehmer.
3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
4. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Wohnorts, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) einverstanden.
5. Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter jederzeit schriftlich per Briefpost oder E-Mail widersprechen.
Startplatz-Übertragung und Finisherschutz
Grundsätzlich ist es möglich bis zum Tag vor der Veranstaltung den Startplatz kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen.
Als zusätzliche Möglichkeit bieten wir den FinisherSchutz für Einzelstarter an. Dieser kann bis 4 Wochen vor der Veranstaltung abgeschlossen werden.
Durch eine geringe Gebühr (8% der Startgebühren) bist Du im Krankheitsfall rücktrittsversichert und erhältst dadurch Dein Startgeld zurück. Eine Erstattung der gebuchten Zusatzleistungen ist nicht möglich.
Die Versicherung ist für Freistarter nicht gültig
Weitere Informationen zum Finisherschutz finden Sie unter: https://www.abavent.de/aktuell/artikel_92.htm
Stand: 19.11.2016